Medien und Medientechnik für Bildung und Kultur
Verleihbedingungen

 

Verleihbedingungen

für Medien und Geräte des
Medienzentrums Rheingau-Taunus

                                                                                                                                                

Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster... weitere Hinweise zum Urheberrecht beim Einsatz von Medien

 

1.   Der Verleih der Medien und Geräte erfolgt ausschließlich für Zwecke der 

      Jugend- und Erwachsenenbildung in nichtgewerblichen Veranstaltungen

      von Bildungseinrichtungen des Rheingau-Taunus-Kreises.
      Ausnahmen bedürfen besonderer Vereinbarungen.

 
2.   Grundsätzlich sind folgende Voraussetzungen für den Verleih notwendig:

    

      a.   Die entleihende Person muss einen gültigen Personalausweis

            vorlegen und volljährig sein.
            Entfällt bei wiederholten Verleihvorgängen.
            Eine Kopie des Personalausweises wird zu den Akten genommen.
 

      b.   Die entleihende Person muss einen schriftlichen Auftrag der Institution

            vorlegen, für die Medien und Geräte entliehen werden.

      c.   Der Verwendungszweck (Art und Inhalt der Veranstaltung) muss schriftlich

            eingereicht bzw. auf dem Verleihschein verbindlich angegeben werden.
 

      d.   Besitzer einer Jugendleiter/-in-Card oder einer Ehrenamts-Card können

            nur persönlich Medien und Geräte entleihen.
            Mit Ausnahme der Gebührenordung gelten die Verleihbedingungen für die

            Besitzer einer Jugendleiter/-in-Card oder einer Ehrenamts-Card  uneingeschränkt.
            Eine Kopie der Card wird zu den Akten genommen.
 

3.    Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für

       die entliehenen Gegenstände haften.

4.    Die Medien und Geräte sind von Seiten des Medienzentrums nicht versichert.

       Private Versicherungen übernehmen nicht in jedem Fall die Kosten bei Schäden

       an den entliehenen Gegenständen.
 

5.    Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift ausreichende Kenntnisse

       zur Bedienung der Medien und Geräte zu besitzen. 
 
6.    Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Medien und Geräte

       in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben.

       Die Person kann sich hiervon auf ausdrücklichen Wunsch bei der Übergabe

       im Medienzentrum überzeugen.
 

7.   Die Weitergabe der Medien und Geräte an Dritte, die Bedienung der Medien

      und Geräte durch Dritte oder die Verwendung der Gegenstände zu anderen

      als den sich aus Art und Beschaffenheit ergebenden Zwecken ist nicht statthaft.
      Der Einsatz von Medien und Geräten darf ausdrücklich nur für den beim Verleih

      angegebenen Zweck erfolgen.
 

8.   Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich.

      Nach diesem Termin können die entliehenen Gegenstände der entleihenden

      Person in Rechnung gestellt werden.

      Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
 

9.   Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.